Europarechtlich sind Wölfe mehrfach streng geschützt. Das berechtigte Interesse und der Schutz der Menschen in den Siedlungsgebieten darf diesem Schutzstatus der Wölfe jedoch nicht nachgereiht werden.

 

Petition. Die aktuellen Vorfälle in Niederösterreich machen deutlich, dass das gehäufte Vorkommen der Wölfe und die damit einhergehenden Risse an Nutztieren die Bevölkerung verunsichern. Zunehmend verlieren Wölfe die Scheu vor besiedelten Gebieten und vor den Menschen. Auch der Weg für Kinder zum Schulbus in abgelegenen ländlichen Regionen ist durch diese Situation bedroht. Dem Zustand, dass Kinder sich täglich durch einen Wolf, der offensichtlich die Scheu vor den Menschen verloren hat, wiederholt bedroht fühlen müssen, muss entgegengewirkt werden. Hier sollten Maßnahmen wie Warnschüsse und das Recht zur Entnahme nicht mehr lange diskutiert werden müssen. Grundsätzlich erlaubt europäisches Recht bereits jetzt die Entnahme von Problemwölfen in Ausnahmefällen (FFH-Richtlinie Artikel 16 b und c). Diese Ausnahmeregelung gilt es umzusetzen!

Die Sicherheit der Bevölkerung und die Interessen der Landnutzer müssen absolut im Fokus des öffentlichen Interesses stehen!

Die Unterzeichner der Petition fordern die verantwortlichen Stellen des Bundes, der Länder und der EU auf, umgehend die notwendigen Voraussetzungen gemäß dem Artikel 16 der Fauna Flora und Habitat Gesetzgebung umzusetzen.

 

Artikel 16 der Fauna Flora und Habitat-Richtlinie

(1) Sofern es keine anderweitige zufriedenstellende Lösung gibt und unter der Bedingung, daß die Populationen der betroffenen Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet trotz der Ausnahmeregelung ohne Beeinträchtigung in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen, können die Mitgliedstaaten von den Bestimmungen der Artikel 12, 13 und 14 sowie des Artikels 15 Buchstaben a) und b) im folgenden Sinne abweichen:

b) zur Verhütung ernster Schäden insbesondere an Kulturen und in der Tierhaltung sowie an Wäldern, Fischgründen und Gewässern sowie an sonstigen Formen von Eigentum;

c) im Interesse der Volksgesundheit und der öffentlichen Sicherheit oder aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art oder positiver Folgen für die Umwelt;

 

SETZEN SIE EIN ZEICHEN UND UNTERSTÜTZEN SIE DIESEN ANTRAG IM NACHSTEHENDEN LINK.

Hier geht es zur Petition: Landwirtschaftskammer Niederösterreich