Die Mehrheit des EU-Umweltausschuss hat den Gesetzesentwurf der EU-Kommission zum Verbot bleihaltiger Schrotmunition in Feuchtgebieten unterstützt. Die Feinheiten in der Anwendung sollen den Nationalstaaten vorbehalten sein.
Trotz Einspruchs des EU-Abgeordneten Alexander Bernhuber (ÖVP), hat die Mehrheit des EU-Umweltausschusses für den Gesetzesentwurf der EU-Kommission gestimmt. Gleichwohl wurden im Rahmen der Diskussion die vorgetragenen Mängel des Gesetzesentwurfes und die ebenfalls von JAGD ÖSTERREICH geübte Kritik an der vagen Gebietsdefinition aufgenommen. So wäre es nun denkbar, dass die Mitgliedsstaaten Leitlinien zur Anwendung formulieren, die die typografischen Besonderheiten der jeweiligen Länder besser berücksichtigen und eine praxistaugliche Anwendung ermöglichen. Für die Jägerinnen und Jäger besteht nun die Möglichkeit trotz mangelhafter EU-Gesetzgebung, nationale Rechtssicherheit zu erlangen.
„Die derzeitige nationale Regelung zum Schutze der Wasservögel hat sich aus unserer Sicht bewährt. Bezüglich des neuen Gesetzesentwurfes der EK haben wir stehts immer unsere Gesprächsbereitschaft signalisiert und sind an einer guten Lösung für alle Beteiligten interessiert. Die jüngste Sachlage stimmt uns optimistisch eine gute Lösung und entsprechende Rechtssicherheit für unsere über 130.000 Mitglieder zu bekommen“, zeigt sich JAGD ÖSTERREICH Präsident Ing. Roman Leitner positiv überrascht.
Zum Hintergrund der Diskussion
Der Gesetzesentwurf der EU-Kommission steht unter anderem wegen der vagen Gebietsdefinition nicht nur Jägerinnen und Jägern, sondern auch von Vertretern des Ministeriums sowie zahlreichen Experten von Naturschutzorganisationen, wie BIOSA, dem Verein für nachhaltigen Naturschutz, Experten der österreichischen Bundesforste, Grundeigentümervertretern wie den Land & Forstbetrieben Österreich, der Landwirtschaftskammer Österreich sowie von Experten der Wirtschaftskammer Österreich und der Arbeitsgemeinschaft Zivile Sicherheit, in der Kritik.
So hat die EU-Kommission Anfang des Jahres JAGD ÖSTERREICH gegenüber bestätigt, dass im Zuge der zugrundeliegenden Feuchtgebietsdefinition bisher alle sichtbaren und temporär sichtbaren Gewässer betroffen sind. Dies würde auch alle kleineren Pfützen, die nach einem Regenereignis entstanden sind, beinhalten. Damit könnte ein sonst trockenes Feld binnen Minuten durch einen Regenschauer zum Feuchtgebiet werden. Einhergehend mit der festgeschriebenen 100-Meter Pufferzone und dem Besitz- bzw. Trageverbot würde aus dem Gesetzesentwurf für die Jägerinnen und Jäger erhebliche Rechtsunsicherheiten erwachsen. Ein rechtskonformer Jagdbetrieb wäre in diesen Gebieten dadurch praktisch nicht umsetzbar.
Appell an die Politik gemeinsam Lösungen zu erarbeiten
JAGD ÖSTERREICH dankt den zahlreichen Experten für ihren Einsatz, eine professionelle Lösung für alle Beteiligten zu finden und möchte insbesondere EU-Abgeordneten Alexander Bernhuber für seinen Einspruch und die damit verbundene Aufmerksamkeit im Ausschuss danken. „Uns ist es ein Anliegen, für unsere über 130.000 Jägerinnen und Jäger und deren Familien, eine Lösung zu finden, die Rechtssicherheit bietet. Daher danken wir allen Beteiligten, die sich für eine vernünftige Lösung stark machen. Wir sind gerne gesprächsbereit und an einer gemeinsamen Lösung interessiert“, unterstreicht Ing. Roman Leitner.
„JAGD ÖSTERREICH“ ist der Zusammenschluss aller neun österreichischen Landesjagdverbände und vertritt die Interessen der rund 130.000 österreichischen Jägerinnen und Jäger auf nationaler und internationaler Ebene.