COVID-19-Präventionsinformationen zur Jagdausübung in Österreich (gültig ab 03.11.2020)
Die aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie in Österreich stellen auch an die Jagdausübung hohe Ansprüche zur Gewährleistung der persönlichen Sicherheit vor einer COVID-19-Infektion. Die neuesten Maßnahmen der Bundesregierung untersagen private Treffen von Personen aus mehr als zwei unterschiedlichen Haushalten. Die Jagd erfüllt einen systemrelevanten Auftrag auf Basis der neun Landesjagdgesetze. Die Jagdgesetze dienen nicht dazu, Freizeitaktivitäten der Jäger zu schützen, sondern verfolgen ausschließlich Ziele des Allgemeininteresses. Die Gefährdung des Waldes und seiner Wirkungen sowie der landwirtschaftlichen Kulturen kann nur durch eine Reduzierung der Wildstände hintangehalten werden. Die notwendigen Tätigkeiten der Jägerinnen und Jäger in den Revieren zur Erfüllung des behördlichen Auftrages orientieren sich anhand der natürlichen Vegetationszyklen der Natur und sind daher unaufschiebbar und nicht nachholbar. Die jagdliche Bewirtschaftung stellt außerdem die Gewinnung von hochwertigen Lebensmitteln und die Prävention von Tierseuchen sicher. Dies wurde bereits vom Verfassungsgerichtshof u. a. in seinem Erkenntnis vom 10.10.2017, E2446/2015, festgestellt. Die Jagd ist daher wie Zusammenkünfte im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit zu sehen (gem. § 1. (1) Abs. 4. sowie § 12 Abs. 1 Z 1. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung – COVID-19-NotMV) und dementsprechend weiterhin möglich.
In dieser besonderen und fordernden Situation tragen besonders die JagdleiterInnen und OrganisatorInnen von Bewegungsjagden sowie auch alle Jagdausübungsberechtigten und JägerInnen eine große gesellschaftliche Verantwortung. Der Dachverband JAGD ÖSTERREICH hat zur Unterstützung für alle JägerInnen und für alle an der Durchführung von Jagden Beteiligten im Folgenden eine Liste von Hygiene- und Sicherheitsempfehlungen erstellt, die dabei helfen soll, einen reibungslosen Jagdbetrieb in der Erfüllung des behördlichen Auftrages zu gewährleisten. Des Weiteren hat der Dachverband JAGD ÖSTERREICH eine Präventionskonzept sowie auch eine Vorlage für die zu führende TeilnehmerInnenliste erstellt, die die JagdleiterInnen bei der Gewährleistung der Einhaltung der Maßnahmen bestmöglich unterstützen soll. Diese beiden Dokumente sind vorsorglich 8 Wochen lang aufzubewahren. Aufgrund der Vorbildwirkung sollten absolut vermeidbare Bewegungsjagden unbedingt auf die Zeit nach dem allgemeinen Lock-Down verschoben werden!
Neu: Zu den bestehenden Regelungen neu hinzugekommen, ist der Verzicht auf die Tagesstreckenlegung.
Der Dachverband JAGD ÖSTERREICH bittet hiermit alle JagdleiterInnen und Jagdbeteiligten mit gutem Beispiel voranzugehen und alle Maßnahmen mitzutragen und korrekt einzuhalten. Das Innenministerium unterstützt hier die Jägerinnen und Jäger und wird die Polizei über die Möglichkeit der Jagd auch nach 20:00 Uhr bzw. der Abhaltung von Jagden mit mehreren Personen informieren. Zusätzlich gibt es eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Landesjagdverbandes, die zum Download auf der Website Ihres Landesjagdverbandes zur Verfügung gestellt wird.
Auch auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie in den FAQ eine Übersicht zu den aktuellen Regelungen der Jagdausübung.
Die Dokumente zum Download finden Sie hier:
COVID-19 Präventionsinformationen
Aktualisiert am 12.11.2020