Die Registrierungsfrist für Flinten läuft am 13. Dezember ab. Die Novellierung des Waffengesetzes schreibt vor, dass bis zum 14. Dezember auch alle Flinten in das Zentrale Waffenregister (ZWR) eingetragen werden müssen. WaffenbesitzerInnen, die dies nicht rechtszeitig veranlassen droht bei Anzeige ein Waffenverbot.
Auch im Lockdown ist eine Registrierung möglich, da unaufschiebbare behördliche Wege von den Ausgangsbeschränkungen des Lockdowns ausgenommen sind. Eine Registrierung beim Büchsenmacher kann u.a. gegen Voranmeldung vereinbart werden. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihrem örtlichen Büchsenmacher. Denken Sie daran, dass für die Registrierung ein amtlicher Lichtbildausweis, die Daten der Waffe und eine Begründung für den Erwerb und Besitz der Schusswaffe (z.B. Jagdausübung) notwendig sind.
Mehr dazu auch auf der Website der Arbeitsgemeinschaft Zivile Sicherheit: Link